Information zum Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG)

30. 12. 2022

Sehr geehrte Mieterin und Mieter,

unsere Wohnungsbestände in den Wohngebieten Brückenstraße/Friedrich-Engels-Ring, Kalkberger Platz (außer Hausnummer 18 und 18a), Puschkinstraße (außer Hausnummern 41 und 42), sowie die Einzelobjekte Otto-Nuschke Straße 3 und 8 und die Seestraße 47, werden seit Jahrzehnten mit Fernwärme versorgt. Diese Fernwärme wird durch die Wärmeversorgungsgesellschaft Rüdersdorf mbH mittels thermischer Umwandlung von Erdgas erzeugt und über das bestehende Fernwärmeleitungssystem verteilt.

 

Die Wohnungsbestände im Wohngebiet Möllenstraße 33a-35d im Ortsteil Herzfelde werde mit sogenannter Nahwärme versorgt. Hierbei wird die Wärme vor Ort in zentralen Heizanlagen erzeugt. Brennstoff zur Wärmeerzeugung ist hier ebenfalls Erdgas.

 

Der Brennstoff Erdgas wurde bisher über langfristige Lieferverträge, aufgrund der großen Abnahmemenge, relativ preiswert über die Wärmeversorgungsgesellschaft Rüdersdorf mbH bezogen. Der aktuelle Liefervertrag endet zum 31.12.2022 und garantiert dementsprechend noch bis zum Jahresende einen stabilen Wärmepreis. Dieser Wärmepreis setzt sich neben den reinen Erdgasbeschaffungskosten aus weiteren Preisbestandteilen (z. Bsp. Grundkosten, Co²-Steuern, Stromkosten für den Betrieb von Pumpen der Verteilanlagen, Netzendgelte u.a.) zusammen, welche sich bisher nur unwesentlich verändert haben. Insofern werden die Heizkosten der Mieter für fern- und nahwärmeversorgten Objekte für das Jahr 2022 vergleichbar mit denen der Vorjahre sein, sofern die individuellen Verbräuche ebenfalls vergleichbar sind. Die Abrechnung der Heizkosten für das Jahr 2022 erfolgt, wie üblich, im Rahmen der Betriebskostenabrechnung im Jahr 2023.

 

Die Wärmeversorgungsgesellschaft teilte uns nun mit, dass, aufgrund der geopolitischen Lage und der daraus resultierenden turbulenten Lage an den internationalen Gasmärkten, die Gaspreise regelrecht explodiert sind. Im Ergebnis intensivster Bemühungen (europaweite Ausschreibung, Beobachtung und Abfragen am gesamten Gasmarkt u.v.m.) konnte, zur Sicherung einer weiterhin stabilen Wärmeversorgung, ein Erdgasliefervertrag mit vorerst einjähriger Laufzeit für das Jahr 2023 abgeschlossen werden. Die Bezugspreise des neuen Liefervertrages für Erdgas erhöhten sich gegenüber dem bestehenden und zum 31.12.2022 auslaufenden Liefervertrag, um mehr als das zehnfache. Daraus resultierend wird sich der Wärmepreis, welchen die Wärmeversorgungsgesellschaft der Wohnungsbaugesellschaft Rüdersdorf in Rechnung stellen wird, voraussichtlich nahezu vervierfachen. Die oben benannten weiteren berechnungsrelevanten, jedoch vergleichsweise preisstabilen, Bestandteile wirken hierbei dämpfend auf die Entwicklung des Wärmepreises.

 

Da eine ähnliche Energiepreisentwicklung deutschlandweit zu beobachten ist, hat die Bundesregierung, neben der bereits hier erläuterten sog. Soforthilfe (Entlastung in Höhe der Dezember-Vorauszahlung), zur Deckelung von Energiepreisen für den Endverbraucher, das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) auf den Weg gebracht, welches am 16.12.2022 durch den Bundesrat bestätigt wurde. Auf den Bereich der Fern- und Nahwärme bezogen, regelt das EWPBG die Deckelung des Arbeitspreises auf 9,5 Ct/kWh für 80% des prognostizierten Jahresverbrauches. Der darüber hinaus anfallende Verbrauch wird den Mietern in voller Höhe des regulären Arbeitspreises in Rechnung gestellt. Damit soll der Sparanreiz eines jeden Mieters weiterhin gefördert werden. Die gesetzliche Regelung tritt ab dem 01.03.2023 (rückwirkend zum 01.01.2023) in Kraft und endet vorerst zum 31.12.2023. Eine mögliche Verlängerung soll per Rechtsverordnung möglich sein.

 

In den letzten Tagen haben wir den Mietern, deren Wohnungen mit Fern- und Nahwärme beheizt werden, die monatlichen Heizkostenvorauszahlungsbeträge ab dem 01.01.2023 neu berechnet und zugestellt. Dabei wurden die Regelungen der Wärmepreisbremse nach unserem aktuellen Kenntnisstand (die Ausführungs- und Umsetzungsvorschriften des Gesetzes liegen nach so wenigen Tagen, seit dem Beschluss des Bundesrates, noch nicht vor) berücksichtigt.

Im Durchschnitt ergab unsere Vorausberechnung, unter der Annahme eines annähernd vergleichbaren Verbrauchs der Vorjahre, dass eine Erhöhung der aktuellen monatlichen Heizkostenvorauszahlungsbeträge von ca. 74 % bei fernwärmeversorgten und ca. 100% bei nahwärmeversorgten Objekten, hohe Nachzahlungen für das Abrechnungsjahr 2023 ausschließen sollten.

 

Für die Inanspruchnahme der staatlichen Zuschüsse, müssen die Endverbraucher (Mieter) keine Veranlassungen treffen. Das umfangreiche Beantragungsprozedere erfolgt durch den Wärmelieferanten, also der Wärmeversorgungsgesellschaft Rüdersdorf mbH. Die dann abschließende Verrechnung der Heizkostenvorauszahlungen zu den tatsächlich entstandenen Wärmekosten, erfolgt im Rahmen der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2023 in 2024.

 

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen, unter den bekannten Kontaktdaten (telefonisch, per E-Mail, schriftlich) bzw. in unseren Sprechzeiten, gern zur Verfügung.